Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) bietet die Möglichkeit, eine große Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses zu errichten und den damit erzeugten Sonnenstrom an die einzelnen Haushalte im Gebäude weiterzugeben. Damit soll der Photovoltaik-Ausbau auf größeren Wohnhäusern attraktiver werden

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist seit Mai 2024 rechtlich möglich. Trotzdem sind bisher noch keine Pilotprojekte umgesetzt. Zukünftig sollen so mehr Haushalte in Mehrfamilienhäusern mit Solarstrom vom Dach versorgt werden.
Die Grundidee: Ein zusätzlicher Stromvertrag für Solarstrom vom Dach
Für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) errichtet ein Investor – meist der oder die Vermieter – eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses und schließt mit interessierten Bewohnern des Gebäudes einen Stromliefervertrag für Strom aus dieser Anlage.
Die Haushalte im Gebäude können dann den vor Ort produzierten Strom nutzen – und das zu einem geringeren Preis als für Netzstrom verlangt wird. Mit dem Solarstrom lässt sich ein Teil des Strombedarfs decken und für den anderen Teil kann jeder Haushalt seinen Stromlieferanten weiterhin frei wählen.
Die teilnehmenden Haushalte haben also zwei Stromverträge: einen so genannten Gebäudestromnutzungsvertrag für den PV-Strom und einen klassischen Stromliefervertrag für Netzstrom.
Im Gebäudestromnutzungsvertrag legt der Anlagenbetreiber neben dem Strompreis auch fest, wie der Strom aus der Photovoltaik-Anlage auf die teilnehmenden Haushalte aufgeteilt wird. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: die statische und die dynamische Aufteilung. Beide beziehen sich auf ein 15-Minuten-Zeitintervall. Bei einer statischen Aufteilung wird der Ertrag der Anlage zu festgelegten, immer gleichen prozentualen Anteilen aufgeteilt. Bei einer dynamischen Aufteilung erfolgt die Verteilung danach, wie hoch der Verbrauch eines Haushalts am gesamten Stromverbrauch im Zeitintervall war. Ziel ist möglichst viel PV-Strom direkt im Gebäude zu verbrauchen. Dies wird mit der dynamischen Verteilung besser erreicht, weil die Verteilung am tatsächlichen Verbrauch ausgerichtet wird.
Das Konzept der GGV wurde im Mai 2024 mit dem Solarpaket I verabschiedet. Es soll eine unbürokratischere Alternative zum sogenannten Mieterstrom-Modell darstellen, das bereits seit Jahren nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz möglich ist, aber kaum umgesetzt wird.
Im Gegensatz zum Mieterstrom-Modell liefern Anlagenbetreibende bei der GGV nicht den kompletten Strom an die Haushalte. So profitieren sie von deutlich geringeren Anforderungen an Vertragsinhalte und Informationsplichten. Auf der anderen Seite behalten Mietende die Freiheit, den Lieferanten für den restlichen Netzstrom frei zu wählen.
Das Ziel ist, Haushalten in Mehrfamilienhäusern Zugang zu günstigem Solarstrom zu verschaffen und das so unkompliziert, dass es auch für Gebäudeeigentümer attraktiv wird, das Dach zu diesem Zweck zu nutzen.
Technische Voraussetzung: Dienstleister und digitales Messkonzept
Zur Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist ein Messkonzept mit intelligenten Messsystemen (sogenannten Smart Metern) notwendig, um den Stromverbrauch und die Erzeugung in 15-Minuten-Intervallen erfassen und verteilen zu können. Alle Wohneinheiten und die Erzeugungsanlage müssen mit modernen Zählern ausgestattet werden. Für den einzelnen Haushalt sind diese Zähler nicht teurer als herkömmliche, digitale Zähler.
Der Messstellenbetreiber ermittelt anhand des festgelegten Verteilschlüssels alle 15 Minuten die Menge an PV-Strom und Netzstrom, die jeder Wohneinheit zugeordnet werden. Außerdem übermittelt er dem Netzbetreiber, wie viel Solarstrom nicht verbraucht und daher ins Netz eingespeist wurde. Die Einspeisevergütung dafür kommt dem oder der Anlagenbetreiber zugute.
Zur Umsetzung sollten sich Gebäudeeigentümer die Hilfe von einem Dienstleister holen. Dieser unterstützt bei Vertragserstellung, übernimmt die energiewirtschaftliche Kommunikation und könnte auch der Messstellenbetreiber sein.