Ab dem 1. März 2025 tritt in Aachen, Düren sowie 55 weitere Kommunen in NRW Mietpreisbremse in Kraft. Was bedeutet das für Mieter und Vermieter?
Was ist die Mietpreisbremse? Bei Neuvermietungen darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – es sei denn, es handelt sich um Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen. In bestehenden Mietverhältnissen dürfen Mieten künftig nur noch um maximal 15 % innerhalb von drei Jahren steigen, statt normalerweise 20 %. Nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen darf erst nach acht Jahren wegen Eigenbedarfs gekündigt werden, statt wie bisher nach drei Jahren.
Warum wurde sie eingeführt? Aachen zählt laut einem Gutachten des Ministeriums zu den Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Faktoren wie hohe Mietpreise und begrenztes Bauland tragen dazu bei.
Wichtig zu wissen: Die Regelung gilt nur für das Stadtgebiet Aachen, nicht für die übrigen Kommunen der Städteregion. Für Eschweiler beispielsweise gilt sie also nicht.