Die Antrags- und Bewilligungspause für die Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) im Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist beendet. Damit können unter anderem wieder Anträge auf Förderung von Energieberatung in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden gestellt, vorliegende Anträge beschieden und individuelle Sanierungsfahrpläne ausgefertigt werden.
Die Förderung der Energieberatung beträgt weiterhin 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300,00 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und 1.700,00 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Vorstellung der Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung gibt es einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500,00 €. Auch die Mittel unter anderem für die serielle Sanierung, die Bundesförderung Wärmenetze und das Aufbauprogramm Wärmepumpe sind wieder freigegeben.
Den kostenfreien Sanierungsfahrplan für Wohnungseigentümergemeinschaften, der ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, gibt es allerdings nicht mehr.