Im Zuge der WEG-Reform wurde mit § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG die Vorschrift zum zertifizierten Verwalter eingeführt. Nach dieser können Wohnungseigentümer als Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gemäß § 26a WEG ab Dezember 2023 verlangen.
Bereits heute, am 17.11.2022, hat Herr Dr. Klaus Vossen vor der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf die Prüfung zum "
ZERTIFIZIERTEN VERWALTER" abgelegt.