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Sondereigentumsverwaltung

Gegenstand des Sondereigentums sind die in der Teilungserklärung zur Nutzung eines einzelnen Eigentümers bezeichneten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das nach § 14 des WEG zulässige Maß hinaus beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird.

Wird das Sondereigentum nicht vom Eigentümer selbst genutzt, erfolgt in der Regel eine Gebrauchsüberlassung (Vermietung) an Dritte. Aus diesem Grund kommt die Verwaltung von Sondereigentum der Verwaltung von Mietshäusern nahe, mit dem Unterschied, dass es sich meist um eine einzelne Einheit innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.

Die Verwaltung des Sondereigentums kann auch unabhängig von der Beauftragung der Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum erfolgen. Für die Nutzung von Synergieeffekten ist es jedoch empfehlenswert, Ihren Wohnungseigentumsverwalter auch mit der Verwaltung des Sondereigentums zu beauftragen.

Dr. Vossen & Partner bietet Ihnen alle Leistungen an, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung Ihres Sondereigentums und dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehören.

Das Leistungsspektrum der Sondereigentumsverwaltung von Dr. Vossen & Partner entnehmen Sie bitte dem folgenden Muster-Leistungsverzeichnis. 

Dr. Vossen und Partner GmbH, Muster-Leistungsverzeichnis „Sondereigentumsverwaltung“ »