Schritt-für-Schritt-Anleitung - Elster
Allgemeines zur Grundsteuerreform:
Bis zum 31. Oktober haben Haus– und Grundbesitzer Zeit, dem Finanzamt ihre Daten für die Neuberechnung der Grundsteuer zu liefern. Das soll bis auf wenige Ausnahmen über das online-Portal Elster der Finanzverwaltung erfolgen. Für dieses Portal ist zunächst eine Registrierung erforderlich. Eine solche Registrierung kann unter www.elster.de beantragt werden. Auf der Internetseite der Finanzverwaltung NRW unter www.finanzverwaltung.nrw.de findet man hierzu ausführliche Informationen.
Lesen Sie hier das vollständige PDF >
Einfach erklärt: Abgabe der Feststellungserklärung mit ELSTER