Reform des Mietspiegelrechts

Info: 19.08.2021 in Allgemein
Der Mietspiegel wird in Deutschland als Möglichkeit genutzt, die sog. „ortsübliche Vergleichsmiete“ zu ermitteln und wird von den Städten und Kommunen in Zusammenarbeit mit Mieter- und Vermieterverbänden ausgearbeitet.

Nun hat sich das Recht des Mietspiegels reformiert; am 25.06.2021 hat der Bundesrat die Reform des Mietspiegelrechts gebilligt. 

Gemeinden mit über 50.000 Einwohnern sind zukünftig verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen, wobei dieser erstmalig bis zum 01.01.2023 veröffentlicht werden muss. Qualifizierte Mietspiegel, die nun einheitliche Kriterien erfüllen müssen um somit als rechtssicher und zuverlässig eingestuft werden können, sind bis zum 01.01.2024 zu erstellen.  

Das Ziel der neuen Reform ist, eine Erleichterung für beide Parteien zu schaffen, sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter. Es soll für mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Akzeptanz gesorgt werden. Das allgemeine Ziel des Mietspiegels ist es, eine Grundlage zu schaffen, um den Mieter nicht mit unangemessenen Preisen zu benachteiligen und dem Vermieter eine Rechtsgrundlage zur Begründung der Festlegung des Mietpreises zu geben.

Der Mietspiegel ist heutzutage das meistgenutzte Instrument zur Festlegung des Mietpreises. Weitere Möglichkeiten zur Ermittlung des Mietpreises sind die Nennung von mindestens drei Vergleichswohnungen, welche in Art, Lage, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit der betroffenen Wohnung entsprechen, oder aber das Hinzuziehen eines Gutachters. 

Auch die Kommunen sollen von der Reform des Mietspiegelrechts profitieren. Die benötigten Daten zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels lagen den Behörden in der Vergangenheit stets vor, die Städte und Kommunen durften sich bisher jedoch nicht daran bedienen. 

Nun ist es den Behörden ermöglicht worden, sich beispielsweise an den Daten der Melderegister,  der Verwaltung der Grundsteuer sowie der Gebäude und Wohnungszählungen des Zensus zu bedienen.

In selbem Zuge hat der Bundestag eine Auskunftspflicht beschlossen. Bisher war die Teilnahme an den Umfragen freiwillig, nun sind jedoch sowohl Mieter als auch Vermieter verpflichtet, bei Anfrage entsprechende Angaben über ihr Mietverhältnis zu geben. Hierdurch soll ein einseitiges bzw. selektives Antwortverhalten vermieden werden. 

Auch nach der Reform muss der einfache Mietspiegel jeweils nach zwei Jahren an den Markt angepasst und der qualifizierte Mietspiegel alle vier Jahre neu erstellt werden.

Die Frage, ob der Mietspiegel auf anerkannten wissenschaftlichen Grundätzen erstellt wurde, war in der letzten Zeit immer wieder Streitfrage vor Gericht. Durch die Reform ist nun mehr Rechtssicherheit gegeben.

Nach Unterschrift des Bundespräsidenten wird die Reform im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und soll im vierten Quartal 2021 nach Verkündung in Kraft treten


Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reform-des-mietspiegels-1829154