- Trotz Corona-Notbremse kein harter Lockdown in der StädteRegion ab Montag
- Land genehmigt die Test-Option
- 200 Stellen für die Schnelltestungen vorhanden.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Aufgrund der landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 121,6 (Stand: 26. März 2021) greift demnach auch in Nordrhein-Westfalen die bundesweit vereinbarte Notbremse. Für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100 bedeutet das grundsätzlich, dass alle zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden.
Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW am gestrigen Freitag, 26.03.2021 auch für die StädteRegion Aachen die so genannte „Corona-Notbremse“ nach § 16 der neuen Coronaschutzverordnung gezogen. Neben weiteren 30 Kreisen bzw. kreisfreien Städten in NRW weist auch die StädteRegion Aachen nach den Zahlen des Landeszentrums Gesundheit NRW eine Inzidenz von mehr als 100 (Freitag: 102,0) auf.
Die betroffenen Kommunen, also auch die StädteRegion Aachen, entscheiden nun in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zwischen zwei Varianten:
- strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder
- „Test-Option“. Bei der Test-Option können diese Öffnungen (wie Click and Meet, Museen, Zoobesuche) beibehalten werden – jedoch nur für Kunden, Besucher und Nutzer mit tagesaktuellem, bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttest.
Voraussetzung für die Nutzung der „Test-Option“ ist, dass ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen vorhanden ist. Das ist in der StädteRegion Aachen durch die funktionierende Infrastruktur mit aktuell schon rund 200 Teststellen für die Bürgertestungen gegeben.
Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben sich aus diesem Grund einstimmig dafür entschieden, von der Test-Option Gebrauch zu machen und noch am Freitagabend dazu den Entwurf einer Allgemeinverfügung erstellt und mit dem Land NRW abgestimmt. Das Gesundheitsministerium NRW hat diese Allgemeinverfügung umgehend genehmigt.
In der Allgemeinverfügung wird angeordnet, dass anstatt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 Coronaschutzverordnung die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung abhängig ist.
Damit ist jetzt schon klar, dass in der StädteRegion Aachen am kommenden Montag, 29.03.2021 die Test-Option gilt. Mit einem von einer zugelassenen Stelle bestätigten Schnell- oder Selbsttest, der tagesaktuell ist (nicht älter als 24 Stunden), können dadurch die bislang schon ermöglichten Lockerungen (Click and Meet in Geschäften, Museen, Zoobesuche etc.) aufrechterhalten werden.
Es gelten darüber hinaus nach wie vor die bestehenden Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Besuchergrenze je Quadratmeter, Regelungen zur Nachverfolgbarkeit etc.
Amtliche Bekanntmachung
Allgemeinverfügung