Eigentümerversammlungen während des Lockdowns - Stand 25. März 2021

Info: 26.03.2021 in Allgemein
Der Lockdown wurde bis 18. April 2021 verlängert. Die Regelungen für Eigentümerversammlungen bleiben weitgehend dieselben, wie bereits im November 2020, da sich weitere Restriktionen hauptsächlich auf den privaten Bereich sowie den Einzelhandel beziehen. Wir prüfen täglich die tagesaktuellen NRW-Verordnungen. Gegebenenfalls können auch einzelene Kommunen stärkere Restriktionen erlassen.
 
Nordrhein-Westfalen - Stand 23. März 2021: insb. relevant § 13 Veranstaltungen und Versammlungen