(Eigentümerversammlungen und Verwaltungsarbeit im Falle von Quarantäneanordnungen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe mit Miteigentümerinnen und Miteigentümer,
liebe Kundinnen und Kunden,
die Ausbreitung des sog. „Corona Virus“ macht auch vor unserer Arbeit für Sie nicht halt und wir können leider nicht aktuell absehen, wie sich die Ausbreitung des Virus auf unsere Arbeit als Ihr Verwalter auswirken wird. Uns erreichen zunehmend Nachfragen von Eigentümern, wie wir als Verwaltungsunternehmen mit den Entwicklungen umgehen.
Offenbar sagen Verwalterkollegen Eigentümerversammlungen bereits ab oder verschieben sie auf unbestimmte Zeit. In Absagen oder in einem Verschieben von Eigentümerversammlungen sehen wir derzeit keine Lösung, es sei denn, wir würden dazu behördlich verpflichtet. Im Rahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung sollte zumindest der Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung, eine gegebenenfalls notwendige Verwalterbestellung und nicht aufschiebbare Instandhaltungsmaßnahmen auf einer Versammlung zur Beschlussfassung gestellt werden.
Wir haben daher für Sie und uns folgenden Maßnahmenplan aufgestellt:
- In Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat werden wir entscheiden welche Tagesordnungspunkte gegebenenfalls zurückgestellt werden sollten.
- Wir bitten alle Eigentümer nur solche Anträge zur Versammlung einzubringen, die unbedingt aktuell zu besprechen bzw. zu beschließen sind.
- Wir werden die Versammlungsräume danach aussuchen, dass sie großzügig sind und so jeder einen genügenden Abstand zum anwesenden Miteigentümer einnehmen kann.
- Es wird auf Händeschütteln verzichtet. Wir werden am Ein- und Auslass entsprechende Desinfektionsmittel für Sie bereit halten.
- Da wir erwarten, dass Miteigentümer aus Angst, weil sie gegebenenfalls zu einer Risikogruppe gehören und daher eine Ansteckung vermeiden wollen, nicht an der Versammlung teilnehmen werden, werden daher die Tagesordnungen - wie sie es von uns auch gewöhnt sind - mit umfangreichen Erläuterungen versenden und bitten Sie daher, von der Möglichkeit einer Vollmachtserteilung Gebrauch zu machen. Wir werden die Vollmachten daher so einrichten, dass sie dort auch entsprechende Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilen können.
Einige Unternehmen sind bereits durch Quarantänemaßnahmen in ihrer Arbeit eingeschränkt. Sofern wir, die Dr. Vossen & Partner GmbH, von solchen behördlichen Maßnahmen betroffen wären, haben wir uns für Sie bereits vorbereitet und einen Notfallplan aufgestellt:
- Unsere moderne Datenverarbeitung macht es möglich, dass alle unsere Mitarbeiter über einen Home-Office-Arbeitsplatz verfügen. Die Erreichbarkeit per Mail ist damit gegeben. Der Zugriff auf unser zentrales Hausverwaltungsprogramm ebenfalls.
- Die telefonische Erreichbarkeit wird über Weiterleitungen, soweit wie möglich, sichergestellt. Im Falle von Einschränkungen und Verzögerungen bitten wir bereits heute um Ihr Verständnis.
- Termine werden, soweit unaufschiebbar und soweit behördlich zugelassen, selbstverständlich wahrgenommen.
- Der 24-Stunden-Notdienst wird in bewährter Weise aufrechterhalten und fortgeführt.
Wir sehen uns gut vorbereitet und hoffen alle, dass wir mit den vorgeschriebenen Maßnahmen gemeinsam der drohenden Epidemie die Stirn bieten können und bleiben auch in dieser speziellen Situation stets und gerne für Sie tätig. Bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüße sendet Ihnen das gesamte Team der Dr. Vossen & Partner GmbH