Das Fallbeispiel:
Im Rahmen einer ETV beantragte Eigentümer X, Fahrer eines Elektroautos, Ihm die Verlegung einer Stromleitung von einem Verteilerkasten der Tiefgarage bis zu seinem Stellplatz sowie die Montage einer Steckdose an seinem Stellplatz zu gestatten (§ 22 Abs. 1 WEG, Maßnahme der baulichen Veränderung -> erfordert die Allstimmigkeit der Versammlung, alle im Grundbuch eingetragenen MEA müssen zustimmen). Die anfallenden Gesamtkosten der Maßnahme würde der Antragsteller selbst übernehmen.
Die Eigentümer stimmten dem Antrag auf Erteilung nicht zu. Der Eigentümer erhob daher fristgerecht – bis einen Monat nach Beschlussfassung – eine Anfechtungsklage, mit welcher er eine Zustimmung zur Maßnahme einklagen wollte. Mehr...