In den Sommerferien verreisen viele Immobilienbesitzer gerne für einige Zeit. Die Immobilie und damit auch die Wasserleitungen bleiben dann über längere Zeiträume ungenutzt. Dies kann bei der Rückkehr zum Problem werden.
Nach dem Urlaub können Legionellen in der Wasserleitung sein.
Werden Wasserleitungen über eine längere Zeit nicht genutzt können dort Bakterien, so zum Beispiel Legionellen, wachsen. Genau diese können für den Immobilienbesitzer/ Immobiliennutzer bei der Rückkehr aus dem Urlaub zur Gefahr werden.
Legionellen sind Bakterien im Wasser, welche sich ab einer Wassertemperatur von ca. 20 bis 25 Grad vermehren und zu lebensgefährlichen Infektionen mit grippeähnlichen Symptomen bis gar zu einer schweren Lungenentzündung führen können. Sie gelangen durch die Atmung in der Form von vernebelten Wasser in die Lunge. Dies kann somit beim Duschen der Fall sein, wenn die Wasserleitung eine längere Zeit nicht genutzt wurde.
Tipps zur Minimierung des Risikos, an Legionellen zu erkranken:
- das Wasser vor dem ersten Duschen nach der Rückkehr zu Hause unbedingt einige Minuten lang heiß (!) laufen lassen. Dadurch werden zum einen die Leitungen gespült, zum anderen sterben die Legionellen ab einer Wassertemperatur von 60 Grad ab.
- Bitten Sie Ihren Nachbarn oder einen Vertrauten, nicht nur die Post zu holen und ihre Blumen zu gießen, sondern auch die Wasserhähne alle drei Tage regelmäßig laufen zu lassen. Dieser Wasseraustausch verhindert eine Stagnation in den Rohren.
- Sollten Sie länger als vier Wochen unterwegs sein, drehen Sie vor ihrer Abreise den Wasser-Haupthahn komplett zu und spülen Sie die Leitungen unbedingt nach Ihrer Rückkehr einige Minuten gründlich durch.
Laut der Trinkwasserverordnung sind Eigentümer, deren zentraler Wasserspeicher mehr als 400 Liter fasst dazu verpflichtet, das Trinkwasser regelmäßig alle 3 Jahre auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Hierbei werden an speziell definierten Entnahmestellen Wasserproben entnommen und von akkreditierten Fachlabors auf Legionellen untersucht. Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern gelten nicht als Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die alle 3 Jahre auf Legionellen untersucht werden müssen.