Die virtuelle Eigentümerversammlung ist vor dem Hintergrund der vielen zu treffenden Beschlüsse, die auf Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) in den kommenden Jahren zukommen werden, eine Hilfestellung für die Handlungsfähigkeit. Der Bundesrat hat nun Ende November – entgegen des im Gesetzentwurf verankerten ¾-Quorums – empfohlen, dass diese Versammlungsform nur einstimmig zu beschließen sei. In seinem Regierungsentwurf vom 13. September 2023 hat der Gesetzgeber die Einführung der virtuellen Versammlung per Dreiviertelmehrheitsbeschluss aller Anwesenden vorgesehen. Dieser Beschlusssoll zudem zunächst nur für die Dauer von drei Jahren gelten. Die hybride Versammlung kann seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts 2020 bereits per einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die virtuelle Versammlung ist nun als gleichwertige dritte Option vorgesehen, die in der Ausführung und Rechteausübung mit der Präsenzversammlung vergleichbar sein muss.
Haltung des Bundesrats
In seiner Sitzung vom 24. November 2023 hat der Bundesrat zum Gesetzentwurf Stellung genommen und empfohlen, dass ein Beschluss über diese Versammlungsform nur einstimmig auf einer Versammlung möglich sein soll (Drucksacke 508/1/23). Er begründete seine Entscheidung damit, dass die möglichen Vorteile es nicht rechtfertigen würden, einzelnen Eigentümern gegen deren Willen die Teilnahme an einem virtuellen Format aufzuzwingen. Außerdem bestünde die Gefahr, dass in der Mediennutzung unerfahrene oder finanziell schwache Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer von der Ausübung ihrer Rechte ausgeschlossen würden.